Das Wichtigste in Kürze
- Feste Monatsrate über 24 bis 60 Monate, keine Anschaffungskosten.
- Die Rate liegt je nach Laufzeit bei etwa 2 bis 3 % des Gerätepreises im Monat.
- Service und Kaffee laufen meist über einen separaten Vertrag.
- Leasing richtet sich an Unternehmen und Selbstständige.
So funktioniert Leasing bei Kaffeemaschinen
Beim Leasing gibt es drei Beteiligte: Sie als Leasingnehmer, den Händler oder Hersteller, der die Maschine liefert, und die Leasinggesellschaft, die das Gerät kauft und es Ihnen gegen eine monatliche Rate überlässt. Sie suchen die Maschine aus, die Leasinggesellschaft bezahlt sie, und Sie nutzen sie über die vereinbarte Grundlaufzeit.
Anders als bei der Miete ist Leasing vor allem eine Finanzierung. Wartung, Reparatur und Kaffeelieferung sind meist nicht Teil des Leasingvertrags, sondern werden mit dem Händler in einem eigenen Servicevertrag geregelt. Prüfen Sie deshalb immer beide Verträge zusammen.
| Beteiligte | Rolle |
|---|---|
| Leasingnehmer (Ihr Unternehmen) | Wählt das Gerät, zahlt die Rate, nutzt die Maschine |
| Händler oder Hersteller | Liefert, installiert, bietet Service und Kaffee an |
| Leasinggesellschaft | Kauft das Gerät, ist Eigentümerin, erhält die Raten |
Was kostet es, eine Kaffeemaschine zu leasen?
Die Leasingrate ergibt sich aus Gerätepreis, Laufzeit und dem sogenannten Leasingfaktor, also dem Prozentsatz des Kaufpreises, den Sie pro Monat zahlen. Je kürzer die Laufzeit, desto höher der Faktor. Hinzu kommen in der Regel ein Servicevertrag und der Kaffee.
| Laufzeit | Leasingfaktor (Annahme) | Rate pro Monat |
|---|---|---|
| 36 Monate | 3,0 % | ca. 180 € |
| 48 Monate | 2,4 % | ca. 144 € |
| 60 Monate | 2,0 % | ca. 120 € |
Die Leasingfaktoren sind Annahmen zur Veranschaulichung. Der tatsächliche Faktor hängt von Zinsniveau, Bonität, Restwert und Leasinggesellschaft ab. Fragen Sie immer nach der Gesamtsumme aller Raten.
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Welche Geräte werden geleast?
Geleast werden vor allem hochwertige Geräte, bei denen sich die Finanzierung lohnt: Profi-Vollautomaten für Büro und Kantine, Siebträgermaschinen und Mühlen für die Gastronomie sowie Großautomaten mit Festwasseranschluss. Für kleine Kompaktgeräte ist Leasing selten sinnvoll, weil Gebühren und Mindestwerte der Leasinggesellschaften den Vorteil aufzehren.
- Kaffeevollautomat leasen für Büro, Kantine und Selbstbedienung
- Siebträgermaschine mit Mühle für Café, Bar und Restaurant
- Festwasser-Großautomaten für hohen Dauerbedarf
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Am Ende der Grundlaufzeit haben Sie je nach Vertrag mehrere Möglichkeiten. Welche davon Ihnen offensteht, muss im Vertrag stehen. Achten Sie besonders auf die Regelung zum Restwert, denn sie entscheidet darüber, ob am Ende noch eine Zahlung fällig wird.
| Option | Was passiert |
|---|---|
| Rückgabe | Gerät geht an die Leasinggesellschaft zurück, eventuell mit Zustandsprüfung |
| Verlängerung | Weiter nutzen zu einer meist deutlich niedrigeren Rate |
| Übernahme | Kauf zum Restwert, wenn der Vertrag oder ein späteres Angebot es vorsieht |
| Neues Gerät | Neuer Leasingvertrag mit aktuellem Modell |
Leasing steuerlich: Was gilt?
Leasingraten für eine betrieblich genutzte Kaffeemaschine sind in der Regel Betriebsausgaben. Voraussetzung ist meist, dass das Gerät steuerlich der Leasinggesellschaft zugerechnet wird. Das ist üblicherweise der Fall, wenn die Grundlaufzeit zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegt. Eine Sonderzahlung zu Beginn wird über die Laufzeit verteilt. Diese Hinweise ersetzen keine Steuerberatung.
Vorteile und Nachteile
Vorteile
- Keine Investition, Liquidität bleibt im Betrieb
- Feste, planbare Rate
- Neues Gerät nach Wunsch
- Raten meist als Betriebsausgabe absetzbar
Nachteile
- Lange Bindung, vorzeitige Kündigung kaum möglich
- Service und Kaffee oft separat
- Bonitätsprüfung und Mindestwerte
- Über die Laufzeit meist teurer als ein Barkauf
Ob Miete oder Leasing besser passt, zeigt der Vergleich mieten oder leasen. Alle Mietmodelle im Überblick finden Sie unter Kaffeemaschine mieten.
Worauf Sie im Leasingvertrag achten sollten
- Gesamtsumme aller Raten und eventuelle Sonderzahlung
- Grundlaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten
- Regelung zu Restwert und Rückgabezustand
- Ob Service, Wartung und Ersatzgerät enthalten oder separat vertraglich geregelt sind
- Versicherungspflicht für das Gerät
- Was bei Umzug, Insolvenz des Händlers oder Defekt passiert




